Der Vorstand der Musikschule hat im April 2023 folgende Gebühren für die Musikschule Herzogenrath e.V. beschlossen, die am 01.01.2024 in Kraft treten.
30 Minuten | 45 Minuten | |
Einzelunterricht | 54 Euro | 81 Euro |
Einzelunterricht Klavier | 56 Euro | 83 Euro |
Einzelunterricht Erwachsener | 55 Euro | 82,50 Euro |
Einzelunterricht Erwachsener Klavier | 57 Euro | 84,50 Euro |
Gruppenunterricht 2 Schüler
Gruppenunterricht 2 Schüler Klavier |
33 Euro pro Schüler
35 Euro pro Schüler |
49,50 Euro pro Schüler
51,50 Euro pro Schüler |
Bläserklasse | 33 Euro | |
Musikalische Früherziehung | 21 Euro | |
10er Karte | 340 Euro (10 x 45 Min.) | |
Leihgebühren | ||
Gitarre | Streichinstrument | |
Leihgebühr | 6 Euro | 10 Euro Geige15 Euro Cello |
Die monatlichen Gebühren verstehen sich als 1/12 der jeweiligen Jahresgebühr und sind jeweils zum Monatsersten fällig. Sie werden per Lastschriftverfahren am Monatsfünften eingezogen. Kosten, die durch Nichtdeckung des Kontos entstehen, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Im Falle von Mahnungen wird eine Mahngebühr von 10,- € pro Mahnung erhoben.
Der Unterricht findet einmal in der Woche statt; in Schulferien, an Feiertagen und an unterrichtsfreien Tagen der Schulen, in denen wir unseren Unterricht abhalten, findet kein Unterricht statt.
Belegt eine Familie mehr als drei Kurse, erhält sie eine Ermäßigung auf die Schulgebühren.
Können Musikschüler durch Krankheit der Lehrkraft hintereinander zwei Wochen nicht unterrichtet werden, so bemüht sich die Musikschule um Ersatz ab der zweiten Ausfallstunde. Andernfalls wird das Schulgeld anteilmäßig erstattet. Von den Schülern abgesagte Stunden werden weder erstattet noch nachgeholt.
Schüler, deren Unterrichtsgebühren mehr als drei Monate im Rückstand sind, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Über den Ausschluss ergeht eine schriftliche Nachricht, er entbindet jedoch nicht von der Zahlung der Unterrichtsgebühren für das laufende Schuljahr.
Das Schuljahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
Abmeldungen können nur zum Ende des Schuljahres vorgenommen werden und müssen bis zum 15. November in schriftlicher Form in der Geschäftsstelle vorliegen.
Abmeldungen bei den Musiklehrern sind unwirksam.
Anmeldungen werden jederzeit unter Vorbehalt angenommen.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf einem Formblatt.
Eine Abmeldung innerhalb des Probequartals ist ohne Angabe von Gründen möglich.
Für die Bläserklassen gilt folgende Regelung:
Der Vertrag ist für 2 Jahre bindend.
Das Schuljahr beginnt am 01.08 und endet automatisch im zweiten Jahr am 31.07.
(Eine separate Kündigung ist nicht notwendig.)