Gebühren

Der Vorstand der Musikschule hat im April 2023 folgende Gebühren für die Musikschule Herzogenrath e.V. beschlossen, die am 01.01.2024 in Kraft treten.

  30 Minuten 45 Minuten
Einzelunterricht 54 Euro 81 Euro
Einzelunterricht Klavier 56 Euro 83 Euro
Einzelunterricht Erwachsener 55 Euro 82,50 Euro
Einzelunterricht Erwachsener Klavier 57 Euro 84,50 Euro 
Gruppenunterricht 2 Schüler  

Gruppenunterricht 2 Schüler    Klavier                                        

33 Euro pro Schüler 

35 Euro pro Schüler

49,50 Euro pro Schüler

51,50 Euro pro Schüler

Bläserklasse 33 Euro  
Musikalische Früherziehung 21 Euro
10er Karte   340 Euro (10 x 45 Min.)
     
Leihgebühren
  Gitarre Streichinstrument
Leihgebühr 6 Euro 10 Euro Geige15 Euro Cello

Die monatlichen Gebühren verstehen sich als 1/12 der jeweiligen Jahresgebühr und sind jeweils zum Monatsersten fällig. Sie werden per Lastschriftverfahren am Monatsfünften eingezogen. Kosten, die durch Nichtdeckung des Kontos entstehen, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Im Falle von Mahnungen wird eine Mahngebühr von 10,- € pro Mahnung erhoben.

Der Unterricht findet einmal in der Woche statt; in Schulferien, an Feiertagen und an unterrichtsfreien Tagen der Schulen, in denen wir unseren Unterricht abhalten,  findet kein Unterricht statt.

Belegt eine Familie mehr als drei Kurse, erhält sie eine Ermäßigung auf die Schulgebühren.

Können Musikschüler durch Krankheit der Lehrkraft hintereinander zwei Wochen nicht unterrichtet werden, so bemüht sich die Musikschule um Ersatz ab der zweiten Ausfallstunde. Andernfalls wird das Schulgeld anteilmäßig erstattet. Von den Schülern abgesagte Stunden werden weder erstattet noch nachgeholt.

Schüler, deren Unterrichtsgebühren mehr als drei Monate im Rückstand sind, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Über den Ausschluss ergeht eine schriftliche Nachricht, er entbindet jedoch nicht von der Zahlung der Unterrichtsgebühren für das laufende Schuljahr.

Das Schuljahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.

Abmeldungen können nur zum Ende des Schuljahres vorgenommen werden und müssen bis zum 15. November in schriftlicher Form in der Geschäftsstelle vorliegen.

Abmeldungen bei den Musiklehrern sind unwirksam.

Anmeldungen werden jederzeit unter Vorbehalt angenommen.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf einem Formblatt.

Eine Abmeldung innerhalb des Probequartals ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Für die Bläserklassen gilt folgende Regelung:

Der Vertrag ist für 2 Jahre bindend.

Das Schuljahr beginnt am 01.08 und endet automatisch im zweiten Jahr am 31.07.

(Eine separate Kündigung ist nicht notwendig.)

Schreibe einen Kommentar